„Wir sind überglücklich, dass die Rheinische Martinstradition nun auch als bundesdeutsches Kulturerbe anerkannt ist. Unsere jahrelange Arbeit hat sich gelohnt“, freut sich René Bongartz für den Vorstand des Martinsbundes. Nachdem das Martinsfest bereits 2018 in das Kulturgut-Inventar des Landes NRW aufgenommen wurde, erfolgte zum 27.03.2026 auch die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes (UNESCO).
Einfach war der Weg dorthin nicht. Die Unterlagen aus dem Herbst 2023 mussten im laufenden Auswahlverfahren überarbeitet werden. Zunächst sollten auch erhaltene lokale Martinsbräuche aus anderen Teilen Deutschlands mit in die Bewerbung aufgenommen werden. Nun gilt die Anerkennung als Kulturerbe zunächst für die Rheinische Martinstradition, so wie sie heute fast überall in Deutschland bekannt und verbreitet ist. Im Anereknnungsschreiben fordert die deutsche UNESCO-Kommission allerdings ausdrücklich auf, die bereits bestehenden Verbindungen zu nationalen wie internationalen Akteuren des Martins-Kulturguts weiter auszubauen.
„Daran wollen wir natürlich weiter arbeiten“, gibt Martinsbund-Vorstandsmitglied Jeya Caniceus der Sache eine Perspektive. Bereits im laufenden Jahr wird es Gespräche mit anderen europäischen Akteuren zu einer gemeinsamen Initiative geben. Und Bongartz ergänzt: „Zugleich werden wir die anderen Martinstraditionen in Deutschland bitten, sich auch strukturell mit uns zu vernetzen, um dann ebenfalls zum Immateriellen Kulturerbe zu werden.“
Voraussichtlich im zweiten Teil Jahres 2026 wird es eine Auszeichnungsveranstaltung und feierliche Urkundenübergabe zur Ehren der Neuaufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes geben.